DIE MACHER. GmbH | Schlüterstraße 6 | 01277 Dresden | Tel. 0351.88 88 04-0 | Fax 0351.88 88 04-14 | info@die-macher.de
VERGOLDUNG
Akzente setzen!
Markant, Einzigartig, Professionell – so sollte der erste Eindruck Ihres Unternehmens sein.
Ein einprägsames, gut durchdachtes Logo ist das Aushängeschild Ihrer Firma und ein wichtiges Gestaltungselement für Ihre Geschäftsausstattung. Daher legen wir besonderen Wert auf größte Sorgfalt bei der Entwicklung.
DAS WIRD JETZT BEI UNS GEMACHT!
Radonschutz seit Ende 2018 verpflichtend!
Um die gesundheitliche Gefährdung, die von einer zu hohen Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen ausgeht, möglichst zu minimieren, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ab 2019 erstmalig ein Referenzwert für die Konzentration von Radon in Innenräumen festgelegt. Dieser sollte 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten.
Die Gassperre wird bei belasteten Böden im Fundamentbereich oder im Bereich der Kellerdecke eingesetzt, um natürlich im Boden vorkommende, gasförmige Immissionen (Radongas, Methan, Kohlendioxid und andere gesundheitsschädliche Gase) oder bestehende Umweltverschmutzungen durch Kontamination (Deponien) in den Wohnteil des Gebäudes zu verhindern und damit deren Bewohner zu schützen.
Ist das Verlegen der Radonfolien
bei geraden Räumen in Neubauten
meist kein Problem, wird es in
historischen Gebäuden mit
unebenen Wänden mit vorhandener
Raumaufteilung oft schwierig.
Hier kommen wir als erfahrene
Folienspezialisten
mit unseren ausgeprägten
Fertigkeiten zum Einsatz.
Gern unterbreiten wir Ihnen
ein Angebot.