top of page
Hand auf Laptop

DAS WIRD JETZT BEI UNS GEMACHT!

Radonschutz seit Ende 2018 verpflichtend!

Um die gesundheitliche Gefährdung, die von einer zu hohen Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen ausgeht, möglichst zu minimieren, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ab 2019 erstmalig ein Referenzwert für die Konzentration von Radon in Innenräumen festgelegt. Dieser sollte 300 Becquerel pro Kubikmeter nicht überschreiten.

 

Die Gassperre wird bei belasteten Böden im Fundamentbereich oder im Bereich der Kellerdecke eingesetzt, um natürlich im Boden vorkommende, gasförmige Immissionen (Radongas, Methan, Kohlendioxid und andere gesundheitsschädliche Gase) oder bestehende Umweltverschmutzungen durch Kontamination (Deponien) in den Wohnteil des Gebäudes zu verhindern und damit deren Bewohner zu schützen.

Radonfolie

Ist das Verlegen der Radonfolien

bei geraden Räumen in Neubauten

meist kein Problem, wird es in

historischen Gebäuden mit

unebenen Wänden mit vorhandener

Raumaufteilung oft schwierig.

 

Hier kommen wir als erfahrene

Folienspezialisten

mit unseren ausgeprägten

Fertigkeiten zum Einsatz.

Gern unterbreiten wir Ihnen

ein Angebot.

bottom of page